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Bank- und Kapitalanlagenrecht

Die Kanzlei Elleringmann engagiert sich für ihre Mandanten im Bank- und Kapitalmarkt-recht.

Rechtsanwalt Elleringmann ist Ihr Fachmann rund um das Thema Bank und Geldanlage. Sein Hauptbetätigungsfeld liegt hierbei im Bereich der (fehlerhaften) Anlageberatung und des Kreditrechts.

Er berät Sie und vertritt Ihre Interessen unter anderem bei Fragen zu

  • Kapitalanlagen in Wertpapieren (z.B. Anleihen, Aktien oder innovativen Finanzinstru-menten) oder kreditfi­nan­zier­ten geschlossenen Beteiligungen (z.B. Immobilien-, Schiffs-, oder Filmfonds. Zudem aktuell: sog. Wölbern-Fonds)
  • Widerrufsbelehrungen bei Krediten, die fehlerhaft sein können
  • Einwendungen, die sich auf Kredite oder kreditfinanzierte Geschäfte beziehen
  • Auf­klä­rungs- und Be­ra­tungs­pflicht­ver­let­zun­gen in Zusammenhang mit Anlageberatung und sonstigen Wertpapierdienstleistungen
  • Ver­trags­ge­stal­tungen, et­wa von Kre­dit-, Fi­nan­zie­rungs­- oder Sicherheitenver­trä­gen
  • Si­cher­hei­ten­ver­ein­ba­run­gen und Kreditsicherheiten (u.a. Bürgschaften, Garantien, Grundschulden oder Hypotheken)
  • Darlehensgewährung, -prolongation und -kündigung
  • Verbraucherkreditgeschäft
  • sonstigem Bankvertragsrecht


Rechtsanwalt Elleringmann kennt aus seiner langjährigen Berufserfahrung heraus sowohl die Seite der Bankkunden als auch die der Banken. Dieses beidseitige Verständnis nutzt er zum Vorteil unserer Mandantschaft.