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Ehe- und Familienrecht

Die Kanzlei Elleringmann vertritt ihre Mandantinnen und Mandanten im Ehe- und Familienrecht.

Rechtsanwältin Elleringmann verfügt über jahrelange praktische Erfahrung auf allen familienrechtlichen Rechtsgebieten, auch bei der Führung komplexer Rechtsstreitigkeiten.

Sie steht Ihnen als Ihre Beraterin unter anderem zur Seite bei

  • Unterhaltsfragen, z.B.
       - Ehegatten-, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
       - Kindesunterhalt
       - Elternunterhalt
     
  • Sorge- und Umgangsrecht mit Kindern
     
  • Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Eheschließung sowie bei einer beabsich- tigten oder bereits vollzogenen Trennung
     
  • familienrechtlichen Beratungen, ohne dass eine Trennung bereits beabsichtigt ist
     
  • dem Abschluss von Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen
     
  • güterrechtlichen Streitigkeiten
     
  • der Auseinandersetzung über die eheliche Wohnung und Haushaltsgegenstände.


Soweit erforderlich, arbeiten wir bei dem Abschluss eherechtlicher Verträge und Verein- barungen mit familienrechtlich erfahrenen Notaren zusammen.