Ehe- und Familienrecht
Die Kanzlei Elleringmann vertritt ihre Mandantinnen und Mandanten im Ehe- und Familienrecht.
Rechtsanwältin Elleringmann verfügt über jahrelange praktische Erfahrung auf allen familienrechtlichen Rechtsgebieten, auch bei der Führung komplexer Rechtsstreitigkeiten.
Sie steht Ihnen als Ihre Beraterin unter anderem zur Seite bei
- Unterhaltsfragen, z.B.
- Ehegatten-, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Elternunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht mit Kindern
- Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Eheschließung sowie bei einer beabsich- tigten oder bereits vollzogenen Trennung
- familienrechtlichen Beratungen, ohne dass eine Trennung bereits beabsichtigt ist
- dem Abschluss von Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen
- güterrechtlichen Streitigkeiten
- der Auseinandersetzung über die eheliche Wohnung und Haushaltsgegenstände.
Soweit erforderlich, arbeiten wir bei dem Abschluss eherechtlicher Verträge und Verein- barungen mit familienrechtlich erfahrenen Notaren zusammen.